Rechtsprechung
VG Berlin, 31.10.2008 - 10 A 228.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat …
Auszug aus VG Berlin, 31.10.2008 - 10 A 228.07
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist vielmehr die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK hinsichtlich der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebung eines sog. Ausländer der zweiten Generation nach Maßgabe der Grundrechte des Grundgesetzes heranzuziehen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. März 2004 -2 BvR 1570/03 - zitiert nach Juris). - BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus VG Berlin, 31.10.2008 - 10 A 228.07
Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 8/96 - zitiert nach Juris). - VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06
Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der …
Auszug aus VG Berlin, 31.10.2008 - 10 A 228.07
30 Eine den Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung kann insbesondere für solche Ausländer in Betracht kommen, deren Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland quasi deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - zitiert nach Juris). - BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 304/07
Auszug aus VG Berlin, 31.10.2008 - 10 A 228.07
Sind hier jeweils bezogen auf den konkreten Einzelfall u. a. die familiäre Situation wie die Dauer der Ehe und andere Faktoren, die die Effektivität des Familienlebens eines Paares zum Ausdruck bringen, zu würdigen (vgl. dazu OVG Saarland, Urteil vom 15. September 2006 - 2 R 1706 - zitiert nach Juris; siehe auch Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 1 BvR 304/07 - zitiert nach Juris), so ist außer dem Umstand, dass der Kläger seit 2002 mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und diese ihn regelmäßig in der Haft besucht, zu seinem Familienleben nichts weiter bekannt.